- Erstellung von Jahresabschlüssen in Form von Bilanzen oder Einnahmen-Überschuß-Rechnungen, sowie der zugehörigen Erläuterungen und gegebenenfalls notwendigen Veröffentlichungen
- Erstellung von Eröffnungs- und Zwischenbilanzen
- Bei Geschäftsaufgabe bzw. -veräußerung:
Zugehörige Beratung, sowie Erstellung von Schlussbilanzen und gegebenenfalls Ermittlung des Übergangsgewinns